Allgemeine Reise- und Vermittlungsbedingungen

Stand: Juni 2026

Wichtiger Hinweis vorab
Diese Allgemeinen Reise- und Vermittlungsbedingungen sind als fundierte Arbeitsgrundlage für Triple-H-Tours erstellt und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Pauschalreiserechts (§§ 651a ff. BGB, Art. 250 und 252 EGBGB) sowie an der Struktur marktüblicher Reisebedingungen vergleichbarer Motorradreiseveranstalter. Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Prüfung. Gerade weil Triple-H-Tours neben Motorradreisen auch Rennstrecken-Events anbietet und teilweise Zusatzleistungen wie Flüge oder Motorradvermietungen organisiert oder vermittelt, sollte die finale Fassung vor Veröffentlichung einmal durch einen im Reiserecht versierten Anwalt geprüft werden. Besonders wichtig sind dabei die konkrete Einordnung einzelner Angebote als Pauschalreise, verbundene Reiseleistung oder reine Vermittlungsleistung sowie die Frage der Kundengeldabsicherung / des Sicherungsscheins.

1. Anbieter / Reiseveranstalter / Kontakt

Triple-H-Tours
Inhaber: Harald Heiß
Im Weiherfeld 10
85051 Ingolstadt
Deutschland

Telefon: 0049 151 53412375
E-Mail: kontakt@triple-h-tours.com

Nachfolgend „Triple-H-Tours“, „wir“ oder „Veranstalter“ genannt.

2. Geltungsbereich und rechtliche Einordnung

2.1 Diese Allgemeinen Reise- und Vermittlungsbedingungen gelten für sämtliche von Triple-H-Tours angebotenen Leistungen, insbesondere für:

  • geführte Motorradreisen,
  • Motorradtouren im In- und Ausland,
  • Rennstrecken-Events,
  • motorradbezogene Reise- und Eventpakete,
  • sowie – soweit im Einzelfall ausdrücklich vereinbart – die Vermittlung von Zusatzleistungen wie Flügen, Fährpassagen, Transfers, Hotelaufenthalten, Motorradvermietungen oder sonstigen touristischen Einzelleistungen.

2.2 Die Bedingungen unterscheiden zwischen:
a) Pauschalreisen / Eigenveranstaltungen von Triple-H-Tours,
b) verbundenen Reiseleistungen, soweit gesetzlich einschlägig,
c) reinen Vermittlungsleistungen für Drittanbieter.

2.3 Ob Triple-H-Tours im konkreten Fall als Reiseveranstalter oder lediglich als Vermittler tätig wird, ergibt sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, dem Angebot, der Buchungsbestätigung und den dort bezeichneten Leistungen.

2.4 Für Pauschalreisen gelten diese Reisebedingungen als Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB sowie der Art. 250 und 252 EGBGB.

2.5 Für reine Vermittlungsleistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers (z. B. Fluggesellschaft, Vermieter, Hotel, Rennstreckenbetreiber oder Veranstalter eines Fremdevents). Triple-H-Tours schuldet in diesen Fällen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch die Durchführung der vermittelten Fremdleistung.

3. Abschluss des Reisevertrages / Buchung3.1 Grundlage des Angebots von Triple-H-Tours sind die jeweilige Reiseausschreibung, das konkrete Angebot, ergänzende Informationen zur Reise oder zum Event sowie diese Allgemeinen Reise- und Vermittlungsbedingungen.

3.2 Mit der Buchung bietet der Kunde Triple-H-Tours den Abschluss des jeweiligen Vertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch, über ein Onlineformular oder über sonstige ausdrücklich angebotene Buchungswege erfolgen.

3.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung / Reisebestätigung durch Triple-H-Tours zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt stellt die Anfrage des Kunden lediglich ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.

3.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Vertragsangebot von Triple-H-Tours vor. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses ausdrücklich oder durch fristgerechte Zahlung annimmt.

3.5 Der anmeldende Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, sofern er eine entsprechende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.

3.6 Bei elektronischen Buchungen gilt ergänzend:

  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben vor dem Absenden sorgfältig zu prüfen.
  • Die automatisierte Eingangsbestätigung einer Buchungsanfrage stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
  • Maßgeblich für den Vertragsschluss ist ausschließlich die Reisebestätigung von Triple-H-Tours.

3.7 Hinweis zum Widerrufsrecht:
Bei Verträgen über Pauschalreisen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

4. Leistungsumfang

4.1 Der Umfang der von Triple-H-Tours geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus:

  • der konkreten Reise- oder Eventausschreibung,
  • dem individuellen Angebot,
  • der Buchungsbestätigung / Reisebestätigung,
  • und diesen Bedingungen.

4.2 Nicht ausdrücklich zugesagte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dies gilt insbesondere für:

  • Kraftstoff,
  • Maut, Parkgebühren, Strafzettel und sonstige Nebenkosten,
  • Verpflegung, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen,
  • persönliche Versicherungen,
  • private Ausgaben,
  • individuelle An- und Abreisen, soweit nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Leistungspakets,
  • Schäden oder Kosten aufgrund von Pannen, Unfällen, Verkehrsverstößen oder behördlichen Maßnahmen.

4.3 Bei geführten Motorradreisen und Rennstrecken-Events schuldet Triple-H-Tours – soweit nichts anderes vereinbart ist – die organisatorische Durchführung des ausgeschriebenen Programms, nicht jedoch einen bestimmten fahrerischen Lernerfolg, eine bestimmte Rundenzeit, einen bestimmten Strecken- oder Wettereindruck oder das Erreichen eines bestimmten persönlichen Reiseziels.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Voraussetzung für die Fälligkeit von Zahlungen auf Pauschalreisen ist – soweit gesetzlich erforderlich – das Bestehen einer wirksamen Kundengeldabsicherung und die Übergabe des Sicherungsscheins.

5.2 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist und – soweit erforderlich – der Sicherungsschein übergeben wurde.

5.3 Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern:

  • der Sicherungsschein übergeben wurde, soweit gesetzlich erforderlich,
  • die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 15 geregelten Grund der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann,
  • und keine anderweitige Fälligkeitsregelung ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4 Bei Buchungen ab 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

5.5 Leistet der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, ist Triple-H-Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit den vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten gemäß Ziffer 11 zu belasten, sofern Triple-H-Tours zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage war und kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden bestand.

5.6 Bei reinen Vermittlungsleistungen können abweichende Zahlungs- und Fälligkeitsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers gelten. Diese werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs mitgeteilt.

6. Preisänderungen nach Vertragsschluss

6.1 Triple-H-Tours behält sich bei Pauschalreisen vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss in dem gesetzlich zulässigen Umfang zu ändern, wenn sich die Erhöhung unmittelbar ergibt aus:

  • höheren Kosten für die Beförderung von Personen infolge gestiegener Treibstoff- oder Energiekosten,
  • einer Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, etwa Touristenabgaben, Flughafen- oder Streckengebühren,
  • oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.

6.2 Voraussetzung ist, dass:

  • diese Möglichkeit im Vertrag vorgesehen ist,
  • die Berechnung der Preisänderung nachvollziehbar ist,
  • und der Kunde klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger informiert wird.

6.3 Preisänderungen sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden, insbesondere bei erheblichen Preisänderungen.

6.4 Sinkt der Preis aus den in Ziffer 6.1 genannten Gründen, ist Triple-H-Tours im gesetzlich vorgesehenen Umfang zur Preissenkung verpflichtet.

7. Änderungen von Leistungen vor Reisebeginn

7.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Triple-H-Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn zulässig, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise oder des Events nicht beeinträchtigen.

7.2 Triple-H-Tours wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

7.3 Erhebliche Vertragsänderungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich vorgesehen, kann der Kunde bei erheblichen Änderungen innerhalb der von Triple-H-Tours gesetzten angemessenen Frist:

  • die Änderung annehmen,
  • kostenfrei vom Vertrag zurücktreten,
  • oder, sofern angeboten, eine Ersatzreise verlangen.

7.4 Im Bereich von Motorradreisen und Rennstrecken-Events können aus sachlich gerechtfertigten Gründen insbesondere folgende Anpassungen erforderlich werden:

  • Strecken- oder Routenänderungen,
  • Änderungen bei Unterkünften gleicher oder gleichwertiger Kategorie,
  • Anpassungen von Treffpunkten, Fährzeiten, Fahrzeiten oder Tagesetappen,
  • Änderungen des Programms aufgrund von Wetter, Sperrungen, Unfällen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitslagen, technischen Problemen, höherer Gewalt oder Vorgaben von Rennstreckenbetreibern.

Soweit solche Änderungen nur unerheblich sind, bleiben sie zulässig.

8. Besondere Hinweise zu Motorradreisen und Rennstrecken-Events

8.1 Motorradreisen und Rennstrecken-Events setzen ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung, Umsicht und fahrerischer Disziplin voraus. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der Reise bzw. am Event teil.

8.2 Triple-H-Tours schuldet bei geführten Touren und Events die organisatorische Durchführung des Programms, die Auswahl und Koordination von Unterkünften, Etappen, Guides oder Partnern sowie – soweit vereinbart – die Buchung weiterer Reiseleistungen. Die konkrete Fahrweise, Linienwahl, Geschwindigkeit, Teilnahmeintensität und das persönliche Risiko jedes Teilnehmers liegen jedoch grundsätzlich im eigenen Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

8.3 Bei Rennstrecken-Events gelten zusätzlich die jeweiligen Teilnahme-, Sicherheits- und Nutzungsbedingungen des Rennstreckenbetreibers sowie gegebenenfalls des jeweiligen Veranstaltungs- oder Trainingspartners. Diese können insbesondere Vorgaben zu Lärmschutz, Sicherheitskleidung, technischen Anforderungen, Gruppen-/Turns, Haftungsverzichtserklärungen, Fahrzeugzustand und Verhalten auf dem Gelände enthalten.

8.4 Triple-H-Tours ist berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Programmpunkten oder von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn deren Verhalten die Sicherheit, den Ablauf oder die Interessen anderer Teilnehmer, von Partnern oder von Triple-H-Tours erheblich beeinträchtigt.

9. Teilnahmevoraussetzungen / Pflichten des Kunden

9.1 Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die persönlichen, gesundheitlichen, fahrerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der gebuchten Reise oder dem Event erfüllt.

9.2 Der Teilnehmer sichert insbesondere zu, dass er:

  • im Besitz einer für das geführte Fahrzeug gültigen und während der Reise gültigen Fahrerlaubnis ist,
  • ein gültiges Ausweisdokument bzw. – falls erforderlich – einen Reisepass und notwendige Einreiseunterlagen mitführt,
  • gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, an der gebuchten Reise oder dem Event teilzunehmen,
  • die geltenden Verkehrs-, Sicherheits- und Streckenregeln beachtet,
  • sein Motorrad oder das von ihm genutzte Fahrzeug in verkehrssicherem bzw. einsatzfähigem Zustand führt,
  • und keine Umstände verschweigt, die die sichere Teilnahme erheblich beeinträchtigen können.

9.3 Auf Verlangen von Triple-H-Tours oder eines Leistungsträgers sind Führerschein, Ausweisdokumente, Buchungsunterlagen, Versicherungsnachweise oder technische Nachweise zum Fahrzeug vorzulegen.

9.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen von Tourguides, Instruktoren, Streckenbetreibern, Sicherheitspersonal, Hotelpartnern und sonstigen Leistungsträgern im Rahmen der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Ablaufs Folge zu leisten.

9.5 Alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit ist strikt untersagt. Gleiches gilt für grob rücksichtsloses oder sicherheitsgefährdendes Verhalten.

10. Reisen im Ausland / EU-Ausland / Dokumente / lokale Vorschriften

10.1 Triple-H-Tours bietet Reisen und Events teilweise auch im Ausland, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, an. Für die Durchführung der Reise gelten am jeweiligen Zielort die dortigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Verkehrsregeln, Sicherheitsbestimmungen und gegebenenfalls Rennstrecken- oder Veranstalterauflagen.

10.2 Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über die für ihn geltenden Einreise-, Ausweis-, Führerschein-, Zoll-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften des jeweiligen Reiselandes zu informieren und diese einzuhalten, soweit Triple-H-Tours nicht ausdrücklich eine bestimmte Besorgung oder Beratung übernommen hat.

10.3 Dies gilt insbesondere für:

  • die Gültigkeit von Personalausweis oder Reisepass,
  • eventuell erforderliche Vollmachten, Versicherungsnachweise oder Fahrzeugdokumente,
  • landesspezifische Verkehrsregeln, Umweltzonen, Mautsysteme und Sicherheitsausrüstung,
  • sowie gegebenenfalls besondere Vorgaben von Rennstreckenbetreibern im Ausland.

10.4 Entstehen Nachteile, Mehrkosten oder Schäden dadurch, dass der Teilnehmer erforderliche Dokumente nicht mitführt, landesspezifische Vorschriften nicht beachtet oder persönliche Voraussetzungen nicht erfüllt, so gehen diese zu Lasten des Teilnehmers, soweit Triple-H-Tours die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

10.5 Für Flüge, Gepäck, Sicherheitskontrollen, Einreiseverweigerungen, Verspätungen oder Leistungsstörungen von Fluggesellschaften, Fährgesellschaften oder Grenzbehörden gelten – je nach Vertragskonstellation – die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

11. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Stornobedingungen

11.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte im Interesse einer eindeutigen Zuordnung in Textform erklärt werden.

11.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Triple-H-Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Triple-H-Tours kann jedoch – soweit der Rücktritt nicht von Triple-H-Tours zu vertreten ist und keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe vorliegen – eine angemessene pauschalierte Entschädigung verlangen.

11.3 Für von Triple-H-Tours veranstaltete Motorradreisen und Rennstrecken-Events gelten – vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens – folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer:

a) bis 90 Tage vor Tourbeginn EUR 150,00
b) ab 89 bis 42 Tage vor Tourbeginn EUR 350,00
c) ab 41 bis 30 Tage vor Tourbeginn 40% des Reisepreises
d) ab 29 ibs 7 Tage vor Tourbeginn 90% des Reisepreises
e) ab 7 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt: 100 %

11.4 Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.

11.5 Triple-H-Tours bleibt vorbehalten, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine konkret berechnete, höhere oder niedrigere Entschädigung zu verlangen, sofern Triple-H-Tours die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens im Einzelfall nachweist. In diesem Fall wird Triple-H-Tours die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und auf Verlangen begründen.

11.6 Für vermittelte Fremdleistungen – insbesondere Flüge, Fährtickets, Mietmotorräder, Hotel-Sonderraten, Rennstreckenplätze oder sonstige Drittleistungen – können abweichende Storno- und Umbuchungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers gelten. Solche Fremdkosten, die Triple-H-Tours bei Rücktritt des Kunden selbst belastet werden, sind vom Kunden zu tragen, soweit Triple-H-Tours diese wirksam in die Buchung einbezogen und offengelegt hat.

11.7 Kann eine gebuchte Reise oder ein Event aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht oder nur erheblich beeinträchtigt durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

12. Ersatzperson / Umbuchung

12.1 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Triple-H-Tours kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche, behördliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.

12.2 Triple-H-Tours und der ursprüngliche Reisende können die durch den Eintritt der Ersatzperson tatsächlich entstehenden Mehrkosten ersetzt verlangen. Triple-H-Tours wird dem Kunden diese Kosten auf Verlangen nachweisen.

12.3 Umbuchungen auf einen anderen Reisetermin, ein anderes Event oder einen anderen Teilnehmer sind nur nach Verfügbarkeit und nach gesonderter Vereinbarung möglich. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

12.4 Für die Bearbeitung einer Umbuchung wird eine pauschale Umbuchungsgebühr von 30 € erhoben.

13. Nicht in Anspruch genommene Leistungen / Reiseabbruch durch den Kunden

13.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, auf die er ordnungsgemäß Anspruch hatte, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

13.2 Bricht der Kunde die Reise oder das Event aus persönlichen Gründen ab oder scheidet er wegen Verstoßes gegen Sicherheits-, Teilnahme- oder Verhaltensregeln aus, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung nicht genutzter Leistungen.

13.3 Gesetzliche Minderungs- oder Schadensersatzrechte wegen Reisemängeln bleiben unberührt.

14. Mitwirkungspflichten / Mängelanzeige

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung, dem Ansprechpartner von Triple-H-Tours oder der in den Reiseunterlagen benannten Kontaktstelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

14.2 Soweit Triple-H-Tours infolge einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde mit daraus resultierenden Rechten – insbesondere Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen – ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

14.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um einen eventuellen Schaden gering zu halten.

15. Rücktritt und Kündigung durch Triple-H-Tours

15.1 Triple-H-Tours kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung oder Buchungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird.

15.2 In diesem Fall muss Triple-H-Tours den Rücktritt innerhalb der gesetzlichen Fristen erklären, spätestens jedoch:

  • 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen,
  • 7 Tage vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei Reisen mit einer Dauer von weniger als 2 Tagen.

15.3 Triple-H-Tours kann ferner vor Reisebeginn oder nach Reisebeginn kündigen bzw. zurücktreten, wenn Triple-H-Tours aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Verbote, Grenzschließungen, Krieg, Unruhen, Pandemielagen, Sicherheitsgefahren, Streckensperrungen, Ausfälle wesentlicher Leistungsträger oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Triple-H-Tours liegen.

15.4 Triple-H-Tours kann den Vertrag nach Reisebeginn fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise oder des Events nachhaltig stört, andere Teilnehmer gefährdet, trotz Abmahnung erheblich gegen Sicherheitsanweisungen verstößt oder sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass eine weitere Teilnahme unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei:

  • alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit,
  • grob rücksichtsloser Fahrweise,
  • Missachtung von Sicherheitsvorgaben auf der Straße oder Rennstrecke,
  • Gewalt, Beleidigungen oder massiven Störungen des Reiseablaufs,
  • vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum Dritter oder von Vertragspartnern.

15.5 Im Falle einer berechtigten Kündigung durch Triple-H-Tours behält Triple-H-Tours den Anspruch auf den Reisepreis; ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen werden angerechnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

16. Haftung von Triple-H-Tours bei Pauschalreisen

16.1 Die vertragliche Haftung von Triple-H-Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

16.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Triple-H-Tours,
  • für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

16.3 Triple-H-Tours haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen einer Pauschalreise.

16.4 Soweit Leistungen von Dritten lediglich vermittelt werden und Triple-H-Tours insoweit nicht Reiseveranstalter ist, haftet Triple-H-Tours nicht für die Leistungserbringung dieser Fremdleistungen, sondern nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

17. Haftungsausschlüsse / Eigenverantwortung des Teilnehmers

17.1 Die Teilnahme an Motorradreisen und Rennstrecken-Events erfolgt in weiten Teilen auf eigenes fahrerisches Risiko des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise, Geschwindigkeit, Überholvorgänge, Sicherheitsabstände, Fahrzeugbeherrschung und die Einhaltung der Verkehrs- und Streckenregeln selbst verantwortlich.

17.2 Triple-H-Tours haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden und Nachteile, die allein auf dem individuellen Fahrverhalten, auf Fehlentscheidungen des Teilnehmers oder auf dessen Missachtung von Sicherheits- und Verkehrsregeln beruhen.

17.3 Triple-H-Tours haftet insbesondere nicht für:

  • Bußgelder, Strafen, Mautverstöße, Führerscheinmaßnahmen oder behördliche Sanktionen,
  • Schäden am eigenen Motorrad oder am gemieteten Fahrzeug des Teilnehmers, soweit Triple-H-Tours den Schaden nicht zu vertreten hat,
  • Schäden, die Teilnehmer einander zufügen, soweit Triple-H-Tours kein eigenes Verschulden trifft,
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, Wertsachen, Zubehör, Kameras, Helmen, Navigationsgeräten oder sonstigen persönlichen Gegenständen, soweit Triple-H-Tours hierfür nicht nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat,
  • Kosten aus Pannen, Bergungen, Abschleppungen, Rücktransporten oder Reparaturen, soweit diese nicht ausdrücklich als Vertragsleistung übernommen wurden.

17.4 Der Teilnehmer bleibt dafür verantwortlich, geeignete Versicherungen – insbesondere Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Kaskoschutz und gegebenenfalls Rennstrecken-/Trackday-spezifische Versicherungen – selbst zu prüfen und bei Bedarf abzuschließen.

18. Motorradvermietung / Leihfahrzeuge / Fremdleistungen

18.1 Soweit Triple-H-Tours dem Kunden ein Mietmotorrad, Leihfahrzeug oder sonstiges Fahrzeug eines Drittanbieters vermittelt, kommt der Mietvertrag regelmäßig unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Vermieter zustande, sofern Triple-H-Tours nicht ausdrücklich selbst als Vermieter auftritt.

18.2 Für vermittelte Mietverträge gelten die Vertrags- und Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vermieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen eigenständig zu beachten.

18.3 Triple-H-Tours haftet bei vermittelten Mietverträgen nicht für den technischen Zustand, die Verfügbarkeit oder die Durchführung des Mietvertrages, soweit Triple-H-Tours nicht selbst Vermieter oder Veranstalter dieser Leistung ist.

18.4 Gleiches gilt für vermittelte Flüge, Fähren, Hotelsonderleistungen, Eintritts- oder Startplätze, Versicherungen oder sonstige Fremdleistungen.

19. Flüge, Fähren und sonstige vermittelte Beförderungsleistungen

19.1 Werden Flüge, Fährpassagen oder sonstige Beförderungsleistungen Bestandteil einer von Triple-H-Tours veranstalteten Pauschalreise, haftet Triple-H-Tours im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts für deren vertragsgemäße Einbindung in die Gesamtleistung.

19.2 Werden Flüge oder sonstige Beförderungsleistungen dagegen lediglich vermittelt, gelten ausschließlich die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Luftfahrt-, Fähr- oder Beförderungsunternehmens.

19.3 Der Kunde ist verpflichtet, Flugzeiten, Check-in-Zeiten, Gepäckbestimmungen, Sicherheitsanforderungen und Mitwirkungspflichten des jeweiligen Beförderers eigenständig zu beachten.

20. Foto-, Film- und Videoaufnahmen

20.1 Während Reisen und Events können durch Triple-H-Tours oder beauftragte Dritte Foto-, Film- und Videoaufnahmen erstellt werden, auf denen Teilnehmer erkennbar sein können.

20.2 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für die Berichterstattung sowie für Marketingzwecke von Triple-H-Tours verwendet werden dürfen.

20.3 Teilnehmer können einer Nutzung, mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Gesetzliche Erlaubnistatbestände, insbesondere für Aufnahmen von Veranstaltungen, bleiben unberührt.

21. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von Triple-H-Tours ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung von Triple-H-Tours.

22. Hinweise zu Versicherungen

Triple-H-Tours empfiehlt jedem Teilnehmer dringend den Abschluss bzw. die Prüfung eines ausreichenden Versicherungsschutzes, insbesondere:

23. Verjährung / Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche des Reisenden aus dem Pauschalreisevertrag verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für die Geltendmachung und Durchsetzung etwaiger Ansprüche.

24. Streitbeilegung / Verbraucherhinweis

24.1 Triple-H-Tours nimmt derzeit nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.

24.2 Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) ist erreichbar unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

25. Rechtswahl / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

25.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

25.2 Für Klagen von Triple-H-Tours gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland kann – soweit gesetzlich zulässig – Ingolstadt als Gerichtsstand vereinbart werden.

25.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Reise- und Vermittlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.